AGB


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklerauftrages. Der Kunde erkennt die Einbeziehung dieser AGB in den Maklerauftrag an und bestätigt, dass er ein Exemplar der AGB erhalten hat oder diese über die Homepage (www.langeimmo.de) bzw. die Immobilienbörsen (z.B. www.immobilienscout24.de) oder einem Exposé der Firma Lange Immobilien GmbH eingesehen hat bzw.
auf die Gelegenheit, die AGB einzusehen, hingewiesen wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lange Immobilien entsprechen den ortsüblichen Gepflogenheiten der Immobilienmakler in der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt für unsere Provisionssätze.
§ 1 Maklertätigkeit/Provision - Die Firma Lange Immobilien GmbH vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde der Firma Lange Immobilien GmbH ist verpflichtet bei der Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag usw.) eine im Maklerauftrag oder in einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Wenn eine derartige Provision nicht exakt vereinbart wurde, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes eine Provision in Höhe von 4,76 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und im Falle des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 4,76 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Bei der Vermietung ist durch die Neufassung des WoVermG in den meisten Fällen der Vermieter der Auftraggeber/Besteller der Firma Lange Immobilien GmbH.
Ist das Paket Lange Komfort mit dem Auftraggeber vereinbart, beträgt die Provision 2,38 Monatsmieten (inkl. gesetzlicher MwSt.). Ist das Paket Lange Plus vereinbart, beträgt die Provision 2,975 Monatsmieten (inkl. gesetzlicher MwSt.). Beim Paket Lange Business wird die Provision im Einzelfall festgelegt. Gewerbeimmobilien bilden eine Ausnahme - hier wird nach wie vor die Provision vom Mieter gezahlt, diese beträgt - sofern nicht anders vereinbart - 3,57 Monatskaltmieten (inkl. gesetzlicher MwSt.). Ebenso bildet der Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mietinteressenten als Auftraggeber/Besteller eine Ausnahme. Im Falle des Abschlusses eines Suchauftrages durch einen Mietinteressenten erhält die Firma Lange Immobilien GmbH für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages eine Provision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt.
§ 2 Provisionsanspruch/Gleichwertigkeit - Ein Provisionsanspruch der Firma Lange Immobilien GmbH besteht ebenfalls, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft abgeschlossen wird (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
Die Höhe richtet sich nach §1. Der Provisionsanspruch von Lange Immobilien GmbH bleibt auch dann bestehen, wenn der bereits abgeschlossene Vertrag nachträglich einvernehmlich von den Vertragspartnern aufgehoben wird.
§ 3 Fälligkeit Maklerprovision - Die Provison wird mit Abschluss des geschlossenen Vertrages sofort fällig und zahlbar, auch wenn der Kunde seine Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt erhält. Der Erhalt einer Rechnung ist niemals eine Fälligkeitsvoraussetzung.
Im Zahlungsverzug ist der Kunde automatisch, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
§ 4 Angebote - Alle präsentierten Angebote der Firma Lange Immobilien GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu den offerierten Angeboten basieren auf Informationen von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma Lange Immobilien GmbH keine Gewähr oder Haftung.
Die Firma Lange Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Das ist auf Grund der vielen Objekte nicht möglich.
§ 5 Vertraulichkeit - Jeder Empfänger von Informationen der Firma Lange Immobilien GmbH verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiter zu geben, wenn es vorher nicht ausdrücklich mit der Firma Lange Immobilien GmbH vereinbart oder besprochen wurde. Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw.
Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Lange Immobilien gegenüber auf Schadenersatz in Höhe der Provision. Die Firma Lange Immobilien GmbH behandelt tätigkeits- und personenbezogene Daten, die den Kunden betreffen, streng vertraulich. Die Firma Lange Immobilien GmbH speichert alle relevanten Daten und macht darauf aufmerksam, dass diese in der internen Datenbank aufbewahrt bleiben.
§ 6 Haftung - Die Firma Lange Immobilien GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es wird keine Haftung für die Leistungen Dritter übernommen. Dies greift besonders dann über, wenn die Firma Lange Immobilien GmbH - ohne rechtliche Verpflichtung - Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z.B.
Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Außerdem wird keine Haftung übernommen für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen.
§ 7 Vorkenntnis - Wenn das angebotene Objekt dem Kunden der Firma Lange Immobilien GmbH schon geläufig ist, muss er dies unverzüglich der Firma Lange Immobilien GmbH mitteilen.
Der Kunde kann sich nicht auf die Vorkenntnis berufen wenn er diese nicht vorher bekannt machte.
§ 8 Doppeltätigkeit - Die Firma Lange Immobilien GmbH ist grundsätzlich berechtigt, für beide Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 9 Informationspflicht/Aufwendungsersatz - Im Falle, dass der Kunde von seiner Anmiet-/Vermietabsicht oder seiner Kauf-/Verkaufsabsicht zurücktreten möchte, verpflichtet er sich umgehend, die Firma Lange Immobilien GmbH darüber in Kenntnis zu setzen. Nachdem ein Makleralleinauftrag mit der Firma Lange Immobilien GmbH abgeschlossen wurde, der Verkäufer das Objekt dennoch an einen Dritten verkauft und den Makler somit umgeht, verpflichtet er sich automatisch, einen Schaden- und Aufwendungsersatz in Höhe von 1 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl.
der gesetzl. Mehrwertsteuer der Firma Lange Immobilien GmbH zu bezahlen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Lange Immobilien GmbH obliegt, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 10 Angaben - Der Kunde ist verpflichtet, alle wichtigen Angaben eines Auftrages und Daten die die Firma Lange Immobilien GmbH benötigt, vollständig und richtig zu übermitteln.
Sollte es sich hierbei um einen Makler-Allein-Auftrag handeln, darf von dem Auftraggeber kein anderer Makler während der Laufzeit des Vertrages engagiert werden.
§ 11 Mehrwertsteuersatz - Für die Berechnung der Mehrwertsteuer gilt der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Höhe der Provision ändert sich entsprechend wenn sich der Mehrwertsteuersatz verändert.
§ 12 Salvatorische Klausel - Im Falle, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
§ 13 Gerichtsstand - Die Firma Lange Immobilien GmbH und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma Lange Immobilien GmbH in Althengstett ist.

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