Mit einem TIPP zur Erfüllung Ihrer Träume - ob Reisen, Shopping oder Sparen
So einfach war Geld verdienen noch nie! Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft werden soll und Sie möchten ohne großen Aufwand anonym davon profitieren, melden Sie sich bei uns.
Wir belohnen Ihren Tipp großzügig- wenn er zu einem Abschluss führt - mit bis zu 1.500 Euro Vermittlungsprovision.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Wir belohnen Ihren Tipp großzügig- wenn er zu einem Abschluss führt - mit bis zu 1.500 Euro Vermittlungsprovision.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Wir kennen das Objekt nicht
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor
- Das Objekt wird nicht bereits beworben
- Es kommt zu einem erfolgreichen Abschluss durch uns

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp aber auch völlig anonym auf. Ihr Name wird dann niemandem gegenüber genannt.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp aber auch völlig anonym auf. Ihr Name wird dann niemandem gegenüber genannt.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
